3.2. Mit Schreiben vom 2. April 2019 teilte der Präsident des SKE den Verfahrensbeteiligten das weitere Vorgehen mit. Das Dossier werde vorab den beiden Fachvertretern des Kantons vorgelegt und gleichzeitig gerichtsintern auf Übereinstimmung (im Grundsatz) mit der an der zweiten Verhandlung erzielten Einigung überprüft. Danach gehe es zur Schlussprüfung an -6-