Bevor die Einigung in einem Teilentscheid festgehalten und das Verfahren betreffend Einwendungen gegen die Enteignung und gegen das Projekt abgeschrieben werden konnte, waren die Projektpläne dem letzten Stand anzupassen. Dafür erhielt die Gemeinde Frist bis 4. März 2019 (Schreiben SKE vom 28. Januar 2019). 2.5. Mit Protokollauszug vom 11. Februar 2019 teilte der Gemeinderat dem Gericht mit, dass sich die Parteien über den Baubeginn ab 16. Oktober 2019 bzw. nach Abschluss der Erntearbeiten geeinigt hätten. Er stellte ein entsprechendes Gesuch um vorzeitige Besitzergreifung. Gleichzeitig ersuchte er um Erstreckung der Frist für die Plananpassungen bis Ende März 2019.