Im Verlaufe der Verhandlung zeigte sich, dass in Bezug auf die Projektgestaltung noch Abklärungsbedarf bestand. Dafür erhielt die Gemeinde Frist bis Ende September 2018 (Schreiben SKE vom 2. Juli 2018). Der Bericht des vom Gemeinderat beauftragten Ingenieurbüros wurde dem Gericht bereits am 11. September 2019 eingereicht. Die Parteien erhielten daraufhin erneut Frist für eine Stellungnahme und für einen allfälligen bilateralen Einigungsversuch. Im Falle einer Annäherung der Standpunkte wurde ihnen in Aussicht gestellt, eine zweite Einigungsverhandlung durchzuführen (Schreiben SKE vom 20. September 2018).