10. Der Enteigner habe die Kosten von Geometer und Grundbuch sowie die Grundstückgewinn- oder Liquidationsgewinnsteuer zu tragen. 11. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Enteigners." 2.3. Am 27. Juni 2018 fand eine erste Einigungsverhandlung mit Augenschein statt. Da das Bachprojekt eine stillgelegte Deponie tangiert, wurden zur Verhandlung zusätzlich Fachpersonen aus den Bereichen Altlasten sowie Wasserbau des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) beigezogen, damit auf Fragen in diesem Bereich sachkundig geantwortet werden konnte.