7. Der gesamte Bachlauf sei in der Uferschutzzone in der Mitte anzulegen. 8. Die von der Gemeinde verursachte Altlast auf Parzelle ccc ist vollständig zu entfernen und die Parzelle im Kataster belasteter Standorte zu streichen. 9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. B. Enteignungsrechtliche Einwände und Begehren 1. Es sei das nicht vom zuständigen Enteigner in die Wege geleitete Enteignungsverfahren aufzuheben (Nichtigkeit). 2. Es sei die Enteignung von 771 m2 der Parzelle bbb und von 702 m2 der Parzelle ddd an die Einwohnergemeinde Q. (Parzelle ggg) zu verweigern.