1.2. Das für die Realisierung des Projekts erforderliche Land ist in teilweisem Privateigentum. Freihändige Erwerbe waren nicht möglich, weshalb der Gemeinderat Q. das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), mit Protokollauszug vom 12. Februar 2018 um Einleitung des Enteignungsverfahrens und um Anordnung der kombinierten Auflage von Projekt und Enteignung ersuchte.