5. 5.1. Die Kosten des Verfahrens von pauschal Fr. 7'500.00 sind von der Gesuchstellerin zu bezahlen. 5.2. Die Gesuchstellerin bezahlt dem Gesuchgegner einen pauschalen Parteikostenersatz von Fr. 15'000.00. Zustellung - Vertreter der Gesuchstellerin (2) - Vertreter des Gesuchgegners (2) - 13 - Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau - Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde