- Die mit Altlasten und Kontrollschacht belastete Teilfläche der Parzelle I wird zusätzlich neu an die Gemeinde Q. abgetreten. Der zusätzliche Landerwerb von geschätzt maximal 100 m2 wird mit pauschal Fr. 850.00 entschädigt. - Die Vernässung auf der Parzelle L wird mit Fr. 100.00 entschädigt. Hinzu kommt der von der Gemeinde anerkannte Ertragsausfall von Fr. 150.00. Vom Total von Fr. 23'027.00 ist die beim vorzeitigen Besitzantritt geleistete Abschlagszahlung von Fr. 13'500.00 abzuziehen. Die verbleibende (aufgerundete) Differenz von Fr. 10'000.00 ist A. auszuzahlen. - 12 -