Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass an der Verhandlung seitens des Bauverwalters von Q. noch die Abgabe der Kanal-TV-Aufnahmen zu den neu gefassten Drainage-Ausgängen versprochen wurde (Protokoll S. 20/26). Die angestrebte Löschung des Eintrags der Parzelle I im Altlastenkataster kann erst nach der Eintragung der neu vereinbarten Handänderung erfolgen.