- Die Vernässung auf der Parzelle I ist durch Einzug einer Drainageleitung zu beheben. Ebenso sind die Absenkungen im Bereich der neu gefassten Drainagen aufzufüllen. - Zugunsten der Parzelle L ist ein Wegrecht ab der O-Strasse über die Uferschutzzone im Grundbuch einzutragen. - Die reduzierten Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. - Die Gemeinde bezahlt dem Enteigneten einen Parteikostenersatz von pauschal Fr. 15'000.00. Beide Parteien stimmten diesem Vorschlag zu (Protokoll S. 24 und S. 26).