- Die über die Schutzzone hinausreichende Pufferzone (403 m2 mit Pflanzenschutzmittelverbot, auf 5 m2 zusätzlich mit Düngeverbot) wird mit einer Pauschale von Fr. 1'000.00 entschädigt. - Die vorübergehend beanspruchten Flächen (aufgerundet vier Aren während zwei Jahren) werden mit pauschal Fr. 400.00 entschädigt. - Die infolge Zuweisung zur Zone öBA entfallenen Direktzahlungen und Kulturbeiträge während drei Jahren werden mit pauschal Fr. 1'200.00 ersetzt. - Die mit Altlasten und Kontrollschacht belastete Teilfläche der Parzelle I wird zusätzlich neu an die Gemeinde Q. abgetreten.