- Es gibt keinen zusätzlichen Realersatz über die Parzelle L hinaus, welche vorab die Abtretungen für die Bachsanierung ersetzt. - Die Abtretungsfläche an die Friedhoferweiterung (Zone öBA) wird mit der verbliebenden Realersatzfläche (Parzelle L), und die davon nicht mehr gedeckte Mehrfläche von 862 m2 mit Fr. 8.50/m2 entschädigt. - Die Bewirtschaftungserschwernisse auf den Restflächen (nach Abtretungen) wird mit pauschal Fr. 12'000.00 entschädigt. - Die über die Schutzzone hinausreichende Pufferzone (403 m2 mit Pflanzenschutzmittelverbot, auf 5 m2 zusätzlich mit Düngeverbot) wird mit einer Pauschale von Fr. 1'000.00 entschädigt.