nermassen nicht mit dem vorliegenden Verfahren in Zusammenhang stehenden, versehentlich durch die Gemeinde abgemähten Ökostreifen vorgetragen (Protokoll S. 25). 9.2. Die Rechts- und die Sachlage wurden besprochen, die Begehren einzeln diskutiert (Protokoll passim). Nach einer anschliessenden Zwischenberatung unterbreitete das Gericht den Parteien folgenden Einigungsvorschlag (Protokoll S. 23 f.):