7. 7.1. Am 24. August 2020 liess sich der Vertreter des Gesuchgegners unaufgefordert zu diversen Punkten vernehmen. Er liess eine Kopie davon direkt eingeschrieben dem Gemeinderat Q. zukommen. Dieser antwortete darauf mit Protokollauszug vom 31. August 2020 (Eingang beim Gericht 8. September 2020). 7.2. Das Gericht liess am 15. September 2020 dem Vertreter der Gesuchstellerin, der bis dahin nicht bedient worden war, beide Eingaben, sowie dem Vertreter des Gesuchgegners die Eingabe der Gegenseite zur Kenntnis zukommen. Ein weiterer Schriftenwechsel zu den angeschnittenen Punkten wurde ausgeschlossen. Es könne an der Verhandlung dazu Stellung genommen werden.