8.3. Es sei der Eintrag im Kataster der belasteten Standorte auf der Parzelle I zu löschen, falls die Altlast die Parzelle I nicht mehr beschlägt, analog dem Fall F.. -8- 9. Die Enteignete habe auf Liegenschaft L (Realersatz) die Sträucher, Anlagen des Schrebergartens und die Holzbaracke auf ihre Kosten bis Ende Mai 2020 zu entfernen und die Fläche zu rekultivieren. Zu bereinigen sei auch das Problem mit der Vernässung. Für diese Fläche sei vom 2. Dezember 2019 bis zur Ansaat auf dieser Fläche eine Ernteausfallentschädigung zu bezahlen.