c) dem Gesuchsteller eine Entschädigung für die vorübergehend beanspruchte Fläche nach der Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden des Schweizerischen Bauernverbandes bezahlen wird. -7- 7. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." Diese Eingabe wurde dem Gegenanwalt am 28. Februar 2020 zur Kenntnis gebracht. 5.5. Am 17. April 2020 liess sich der Vertreter des Gesuchgegners zur Duplik vernehmen und stellte folgende Rechtsbegehren: