a) im Sinne eines Entgegenkommens die Sträucher und Anlagen des Schrebergartens und die Holzbaracke im Rahmen der Bauarbeiten für die Sanierung des B-Bachs entfernen und diese Umgebung instandstellen wird; b) das in ihrer Macht als Baubewilligungsbehörde Stehende tut, um die rechtlichen Voraussetzungen für den vom Gesuchsteller gewünschten Zugang ab der O-Strasse zu verschaffen;