3. Die Gesuchgegnerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsteller für die vorübergehend beanspruchte Fläche eine Entschädigung nach der Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden des Schweizerischen Bauernverbandes zu bezahlen. 4. Die Gesuchgegnerin sei zu verpflichten, die Kosten von Geometer und Grundbuch zu bezahlen. 5. Die über Ziff. 1 und Ziff. 2 hinausgehenden Begehren des Gesuchstellers seien abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 6. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Gesuchgegnerin