Im Sinne eines Minderwertausgleichs sei die Gemeinde zu verpflichten, dem Enteigneten CHF 7'327 zu bezahlen. Es sei festzustellen, dass diese Zahlung bereits erfolgt ist. [Die Parteirollen werden konsequent vertauscht. Darauf wird in den weiteren Anträgen nicht mehr hingewiesen.] 2. Die Gesuchgegnerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsteller für die Erschwerung der Bewirtschafter CHF 6'173 zu bezahlen. Es sei festzustellen, dass diese Zahlung bereits erfolgt ist.