5.4. Mit Schreiben vom 23. Januar 2020 teilte der Gemeinderat Q. dem Gericht mit, dass er sich anwaltlich vertreten lasse und ersuchte um Erstreckung der gesetzten Frist. Letzteres wurde ohne weiteres gewährt (Schreiben vom 27. Januar 2020). Mit Duplik vom 27. Februar 2020 liess die Gesuchstellerin folgende Anträge stellen: "1. Die Gesuchgegnerin [richtig: Gesuchstellerin] sei zu verpflichten, dem Gesuchsteller [richtig: Gesuchgegner] die Parzelle L unentgeltlich abzutreten. Es sei festzustellen, dass dieser Realersatz bereits erfolgt ist.