Verfahrenskosten und Parteientschädigung seien von A. zu bezahlen. Diese Eingabe wurde dem Gegenanwalt am 2. Dezember 2019 zur Kenntnis gebracht. Dieser ersuchte mit Schreiben vom 3. Dezember 2019 um Einräumung einer Frist für die Replik auf die Eingabe des Gemeinderats bis 20. Januar 2020. Dem wurde mit Antwortschreiben des Präsidenten vom 4. Dezember 2019 entsprochen. -6- 5.3. Am 8. Januar 2020 ging beim Gericht die Replik vom 7. Januar 2020 ein. Diese wurde dem Gemeinderat Q. am 10. Januar 2020 zur Kenntnis gebracht.