5.2. Der Gemeinderat Q. hielt mit Protokollauszug vom 25. November 2019 an den bereits beschlossenen Entschädigungen für den Landerwerb fest. Das sind: Fr. 8.50/m2 Abtretungsfläche, soweit diese nicht durch Realersatz (Parzelle L) abgegolten ist, Fr. 6'173.00 für den Mehraufwand bei der Bewirtschaftung, Ertragsausfallentschädigung gemäss Wegleitung des Schweizer Bauernverbands für die vorübergehend beanspruchte Fläche, keine Entschädigung für den Pufferstreifen, kein Ersatz der anfallenden Steuern. Der Ersatz der entfallenen Direktzahlungen sei zu prüfen. Verfahrenskosten und Parteientschädigung seien von A. zu bezahlen.