5. 5.1. Der Präsident des SKE setzte dem Gesuchgegner Frist für allfällige Bereinigungen und Ergänzungen der Entschädigungsbegehren (Einschreiben vom 19. September 2019). Mit Eingabe vom 14. Oktober 2019 stellte dieser folgende bereinigte Anträge: "1.1. Es sei die Parzelle L dem Enteigneten zuzuweisen unter Abgeltung der Mehrzuteilung mit CHF 3'000.00 durch den Enteigneten. Die Parzelle L sei mit einem Fahrwegrecht von und zur O-Strasse zu erschliessen. Es sei von der Liegenschaft K in U. Realersatz zu leisten. Der Enteignete will kein Geld, sondern Realersatz.