Die Parteien stimmten dem geänderten Projekt nach einigem Hin und Her zu. Mit Unterstützung des Präsidenten wurde auch eine Einigung über den beantragten vorzeitigen Besitzantritt gefunden. Die Gesuchstellerin sollte per 2. Dezember 2019 in den Besitz der Abtretungsflächen eingewiesen werden. Sie hatte dem Gesuchgegner auf dieses Datum hin die Realersatzfläche (Parzelle L) zu übereignen. Die Einwände gegen die Enteignung als solche (Bach und Friedhof) wurden mit der Einigung zum Bachausbauprojekt hinfällig.