3. Die Parteien bemühten sich aussergerichtlich um die Regelung eines vorzeitigen Baubeginns per Herbst 2019 (Protokollauszug des Gemeinderats vom 11. Februar 2019, Schreiben Gesuchgegner vom 4. März 2019). Der Versuch scheiterte jedoch, worauf der Gemeinderat Q. beim SKE ein Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung per 16. Oktober 2019 bzw. per Abschluss der Erntearbeiten 2019 stellte (Protokollauszug vom 4. März 2019). Das Gericht eröffnete dafür ein separates Verfahren (4-EV.2019.11).