ab Parzelle J 2'701 m2 an den Bach und 702 m2 an den Friedhof sowie ab Parzelle I 1'361 m2 an den Bach. Zudem werden 15 m2 der Parzelle H, 123 m2 der Parzelle J und 239 m2 der Parzelle I vorübergehend beansprucht. Diese Masse wurden durch die Projektanpassungen (unten Erw. 2.4.) nicht verändert. 2.2. Mit Eingabe vom 9. April 2018 zuhanden des SKE liess A. sowohl Einwendungen gegen die Enteignung an sich wie auch Planänderungsbegehren (Projekteinwendungen) erheben. 2.3. Am 21. Juni 2018 stimmte die Einwohnergemeindeversammlung der Friedhoferweiterung zu. Der Beschluss wurde unangefochten rechtskräftig (Schreiben des Bauverwalters vom 27. März 2019).