Innert Frist wurden insgesamt vier Eingaben, die sich gegen die Enteignung und/oder das Projekt richteten, zuhanden des Gerichts eingereicht. Mit Einschreiben vom 13. April 2018 bestätigte der Gemeinderat Q., dass die Auflage ordnungsgemäss durchgeführt worden sei, und legte sämtliche Eingaben bei. 2. 2.1. A. ist Eigentümer der im Perimeter gelegenen Parzellen H, I und J. Von diesen Grundstücken sind gemäss Landerwerbstabelle folgende Flächen abzutreten: ab Parzelle H 607 m2 an den Bach und 771 m2 an den Friedhof, -3-