1. 1.1. Die Gemeinde Q. sanierte den eingedolten B-Bach im Bereich N, d.h. zwischen den Kontrollschächten 2026 (O-Strasse) und 2025 (bei Wegparzelle G) und legte ihn bei dieser Gelegenheit offen. Dafür war im Bauzonen- und Kulturlandplan (beschlossen von der Gemeindeversammlung am 27. September 2012, genehmigt vom Regierungsrat am 26. Februar 2014) eine Uferschutzzone festgelegt worden (Technischer Bericht vom 7. Dezember 2017, S. 2 ff.). Die Bauarbeiten sind dank Zustimmung von A. zum vorzeitigen Besitzantritt (unten Erw. 4.1. und 4.2.) bereits weitgehend abgeschlossen.