5. 5.1. Die Kosten des Verfahrens von pauschal Fr. 5'000.00 sind von der Gesuchstellerin zu bezahlen. 5.2. Die Parteikosten werden vereinbarungsgemäss wettgeschlagen. Zustellung - Gesuchstellerin - Gesuchgegner (Vertreter, 7) Mitteilung - Gesuchgegner in den beiden Präsidialverfügungen 4-EV.2017.22 und 4-EV.2017.27, jeweils vom 20. Juni 2019 - mitwirkende Fachrichterin, mitwirkender Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde