2. Die Einwohnergemeinde Q. sichert den Gesuchgegnern zu, dass sie keinen Baubeitrag an die Sanierung/Erneuerung des bestehenden H- Steigs (Parzelle I; einschliesslich der darin liegenden Werkleitungen) bezahlen müssen, soweit kein zusätzlicher Landerwerb nötig ist, für den ein neues Verfahren angehoben werden müsste. Diese Zusicherung ist befristet bis 31. Dezember 2035. 3. Die Verfahrenskosten von pauschal Fr. 5'000.00 werden von der Einwohnergemeinde Q. bezahlt. 4. Die Parteikosten werden wettgeschlagen."