Für die 130 m2 Böschung (Teil der Parzelle I) bezahlt die Einwohnergemeinde Q. den Miteigentümern des Grundstücks eine Entschädigung von Fr. 100.00/m2, total Fr. 13'000.00. Die Gesuchgegner als Eigentümer von sechs der insgesamt acht Miteigentumsanteile erhalten zusammen Fr. 9'750.00. Darüber hinaus ist den Gesuchgegnern keine weitere Entschädigung für die Abtretung geschuldet. Die Abtretungen erfolgen lastenfrei.