8.2. Der Vorschlag wurde vom Gericht nach der Verhandlung schriftlich festgehalten und den Parteien mit Schreiben vom 10. Januar 2020 unter Ansetzung einer Bedenkfrist zugestellt. Der Vorschlag lautet: "1. Der H-Steig, das sind die Parzelle I im Halte von 751 m 2 (621 m2 Strasse, 130 m2 Böschung) sowie die auf Privatgrundstücke gebauten Strassenabschnitte von ca. 41 m 2 der Parzelle AL und von ca. 3 m2 der Parzelle AK, werden an die Einwohnergemeinde Q. abgetreten.