Die unstrittig gebliebenen Abtretungen (4.1.) wurden mit den Präsidialverfügungen 4-EV.2017.22 und 4-EV.2017.27 vom 20. Juni 2019 als durch Einigung erledigt abgeschrieben. 6.2. Der Vertreter der Gesuchgegner wurde mit Schreiben vom 19. Juni 2019 ersucht, die als Eventualbegehren geltend gemachten Entschädigungsforderungen nach Bedarf anzupassen oder zu ergänzen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gesuchgegner nur solange als einfache Streitgenossenschaft mit gemeinsamem Vertreter auftreten könnten, als keine abweichenden Anträge einzelner Beteiligter gestellt würden.