4. 4.1. Die Gesuchgegner sind Eigentümer von sechs der acht Grundstücke, deren jeweiligen Eigentümern der H-Steig gehört (vorne 2.1.). Die Eigentümer der beiden Parzellen P und AM haben keine Begehren gestellt, auch nicht auf eine zweite Aufforderung des Gerichts hin (jeweilige Schreiben des Präsidenten vom 1. November 2017). Sie sind mit der von der Gemeinde beantragten entschädigungslosen Abtretung des H-Steigs an die Einwohnergemeinde Q. einverstanden.