2.2. Mit Eingabe vom 22. August 2017 ergänzte der Gemeinderat die Unterlagen zum Enteignungsgesuch. Er beauftragte sodann das Ingenieurbüro G., die aktuelle Situation am H-Steig vermessungstechnisch aufzunehmen. Die Vermessung ergab, dass sich das Strassenareal über die Parzelle I hinaus auch auf Teilflächen der Parzellen AL, AK und AM erstreckt. Der Gemeinderat ersuchte das Gericht daher in Ergänzung des ursprünglichen Gesuchs, auch diese Abschnitte zu enteignen (Schreiben vom 12. September 2017).