2. 2.1. Der H-Steig, das ist im Wesentlichen die Parzelle I (im Halte von 751 m2), gehört den jeweiligen Eigentümern der Parzellen M, P, AL, J, AK, N, O und AM. Der Gemeinderat und die Strasseneigentümer konnten sich über die geplante Strassenübernahme nicht einigen. Der Gemeinderat ersuchte daher das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), mit Protokollauszug vom 10. Juli 2017 um Einleitung des Enteignungsverfahrens.