5. Die Kosten des Verfahrens von pauschal Fr. 15'000.00 sind zu 80 % (Fr. 12'000.00) von der Gesuchgegnerin und zu 20 % (Fr. 3'000.00) von der Gesuchstellerin zu bezahlen. 6. Die Gesuchgegnerin hat der Gesuchstellerin einen Parteikostenersatz von Fr. 33'600.00 (inkl. MWSt und Auslagen) auszurichten. - 51 - Zustellung - Gesuchstellerin (2) - Gesuchgegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter/Fachrichterin - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde