Hochgerechnet entstanden somit während derselben Bauzeit Kosten von total Fr. 491'975.00. Werden die geltend gemachten Zusatzkosten von Fr. 18'228.00 an den während der Bauzeit regulär ohnehin angefallenen Kosten von Fr. 491'975.00 gemessen, so machen die Mehraufwände 3,7 % davon aus (dazu schon Erw. 12.5.3.). Eine Entschädigung kommt also auch hier nicht in Frage. 14. 14.1. Zusammenfassend hat die Gesuchstellerin der Gesuchgegnerin für die abzutretende Fläche Fr. 200.00/m2 zu bezahlen, was für die gesamte Abtretungsfläche von netto 879 m2 einen Betrag von Fr. 175'800.00 ergibt (Erw. 8.4.).