Selbst wenn die geltend gemachten Zusatzstunden aber substanziiert nachgewiesen wären, könnte in Bezug darauf nicht von einem schweren Schaden im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gesprochen werden. Während einer Bauzeit von 31 Monaten sind behauptungsweise zusätzliche Kosten im Betrag von Fr. 18'228.00 angefallen (Mehraufwand Hauswart 2 Stunden pro Woche à Fr. 40.00 = Fr. 320.00 pro Monat und Mehraufwand Zusatzkontrollen 1 Stunde pro Woche à Fr. 67.00 = Fr. 268.00 pro Monat). Gemäss Unterhaltsvertrag (Begehrensbeilage 29) wurde für die erwähnten Arbeiten eine monatliche Kostenpauschale von Fr. 15'225.00 vereinbart. Hochgerechnet entstanden somit während derselben Bauzeit