13. 13.1. Im Weiteren lässt die Gesuchgegnerin geltend machen, ihr seien infolge der Bauarbeiten erhebliche Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Reinigungs- und Hauswartskosten entstanden. Der Mehraufwand des Hauswarts habe mindestens zwei Stunden pro Woche à Fr. 40.00 betragen. Zudem seien während der Bauzeit vermehrte Umgebungskontrollen notwendig gewesen. Dies habe pro Woche eine zusätzliche Stunde à Fr. 67.00 ausgemacht. Insgesamt wird ein Mehraufwand im Betrag von Fr. 19'698.00 angeführt.