12.5.3. Gemäss den Angaben der Gesuchgegnerin hat sie infolge der Bauarbeiten während 31 Monaten Ertragseinbussen von insgesamt Fr. 397'392.55 erlitten. Diese Summe setzt sich zusammen aus Mietzinsmindereinnahmen (infolge Mietzinsreduktionen) von Fr. 232'392.55 sowie entgangenen Mietzinseinnahmen (infolge Leerständen) von Fr. 165'000.00. Bei ihren Berechnungen geht die Gesuchgegnerin von einem Mietzins von Fr. 250.00/m2 pro Jahr aus (Erw. 12.1.1.). Gemäss dem Mieterspiegel (Beilage 28 zum Begehren vom 31. März 2017) beträgt die vermietbare Fläche total 22'290