12.4.5. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 1E.9/2001 vom 25. Februar 2002 in Erw. 6. zudem festgehalten, dass auch eine mehrjährige Baustelle entschädigungslos hinzunehmen ist, wenn von dieser keine übermässigen Einwirkungen ausgehen. In diesem Fall war der Gesuchsteller vom Bau des Südportals bei der Tunnelumfahrung Flüelen betroffen und hatte Ersatz der hypothetischen Mietzinseinbussen für fünf Jahre beantragt. 12.5. 12.5.1. Die Gesuchgegnerin lässt geltend machen, die Bauarbeiten hätten bei den Mietern der Geschäftsflächen zu so grossen Umsatzeinbussen geführt, so dass verschiedene Mietzinsreduktionen gewährt werden mussten.