Es entspricht auch dem Wissen der Fachrichter des SKE, dass sich im Detailhandel oder Gastgewerbe Zufahrtserschwernisse, vor allem wenn (noch) keine grössere Kundenbindung besteht, durchaus erheblich auswirken können und eine völlige Erholung sogar über die Bauzeit hinaus andauern kann. Dem ist entgegenzuhalten, dass auch Wohnnutzungen in ihrer Hauptempfindlichkeit (Lärm) ein breites Spektrum abdecken können (z.B. Nachdienstleistende mit Ruhebedürfnis am Tag gegenüber auswärts Arbeitenden oder Konzertpianisten bis zu Schwerhörigen).