Das D verfügt über ein Parkhaus auf der AO des Gebäudes. Die Einfahrt ist mittels Barriere gesichert. Über eine Rampe gelangen die Autofahrer zu den Parkplätzen auf den verschiedenen Stockwerken. Ausserhalb des Parkhauses gibt es keine Parkflächen für Kurzparkierer und ein Parkieren "en passant" ist nicht möglich. Die motorisierte Kundschaft muss stets über die Rampe ins Parkhaus gelangen. Die Zufahrt zum Parkhaus und auch der Zugang zum D für Fussgänger waren immer gewährleistet. Das wurde auch von der Gesuchgegnerin an der Verhandlung bestätigt (Protokoll, S. - 42 -