Vorliegend sei zu beachten, dass das Gewerbegebäude ziemlich peripher liege, solange die Planung AE nicht baulich umgesetzt sei. Dass daraus kein glänzender Geschäftsgang resultieren könne, sei der Gesuchgegnerin immer bewusst gewesen. Bereits 2012 und somit lange vor Beginn der Bauarbeiten sei der Geschäftsgang unbefriedigend gewesen. Es seien bereits zu diesem Zeitpunkt Mietzinssenkungen gewährt worden.