Es sei davon auszugehen, dass die Ankermieter I. und J. keine Umsatzeinbussen erlitten hätten, jedenfalls sei diesen keine Mietzinsreduktion gewährt worden. Im Weiteren hält die Gesuchstellerin fest, die Reduktionen seien für sehr unterschiedliche Zeiträume gewährt worden. Auch würden die "Schadensberechnungen" gewaltigen Schwankungen unterliegen.