Aufgrund der während 31 Monaten (die Gesuchgegnerin ging von dieser Dauer aus) anhaltenden Bauarbeiten und eingeschränkten Zugänglichkeit hätten flächendeckend Mietzinssenkungen gewährt werden müssen und es seien dadurch Mietzinsmindereinnahmen von Fr. 232'392.55 entstanden. Im Weiteren konnte infolge der andauernden Bauarbeiten und der daraus resultierenden schwierigen Verhältnisse der bestehende Leerstand nicht reduziert werden.