12. 12.1. 12.1.1. Die Gesuchgegnerin lässt ausführen, dass sie infolge der Bauarbeiten Ertragseinbussen von insgesamt Fr. 397'392.55 erlitten habe. Die Ertragseinbussen seien auf Mindereinnahmen im Parkhaus sowie auf Mindereinnahmen infolge reduzierter Mieteinnahmen von den im Einkaufszentrum eingemieteten Geschäften zurückzuführen. Aufgrund der während 31 Monaten (die Gesuchgegnerin ging von dieser Dauer aus) anhaltenden Bauarbeiten und eingeschränkten Zugänglichkeit hätten flächendeckend Mietzinssenkungen gewährt werden müssen und es seien dadurch Mietzinsmindereinnahmen von Fr. 232'392.55 entstanden.