Gleichzeitig machte die Gesuchgegnerin bereits zu diesem Zeitpunkt gegenüber der Gesuchstellerin zusätzliche Entschädigungen infolge übermässiger Betriebsbeeinträchtigung des D geltend. Erst nach Abschluss der Bauarbeiten waren diese Verhandlungen endgültig gescheitert, worauf die Gesuchstellerin am 16. Januar 2017 ein Gesuch um Einleitung eines formellen Enteignungsverfahrens einreichte. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt war für die Gesuchgegnerin klar, dass sie ihre Forderungen beim Gericht einreichen muss.