10.2.4. Vorliegend wurden sämtliche Entschädigungsbegehren (also auch die eigentlich [Erw. 10.2.1.] "nachträglich" zu stellenden Forderungen) mit Eingabe vom 31. März 2017 erhoben. Während der Dauer der Bauarbeiten, führten die Parteien Einigungsverhandlungen und gingen davon aus, dass der Rechtserwerb und seine Folgen einigungsweise erledigt werden können. Gleichzeitig machte die Gesuchgegnerin bereits zu diesem Zeitpunkt gegenüber der Gesuchstellerin zusätzliche Entschädigungen infolge übermässiger Betriebsbeeinträchtigung des D geltend.